AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anmeldung Webinare und Präsenzveranstaltungen

Die Anmeldung zu den Seminaren kann schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird der/die AnmelderIn zeitnah darüber informiert.

§ 2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)

Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Adresse ergänzen, Telefon-Nummer ergänzen, E-Mail- Adresse ergänzen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Postversandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Bei digitalen Inhalten / Produkten gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten:

Wenn Sie ein digitales Produkt kaufen und Sie direkt nach Zahlung den gesamten Inhalt zur Verfügung gestellt bekommen, verzichtest Sie auf das ihnen zustehende Widerrufsrecht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie

es zurück.)

-An die Adresse ergänzen, Telefon-Nummer ergänzen, E-Mail-Adresse ergänzen

–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–Bestellt am (*)/erhalten am (*)

–Name des/der VerbraucherIn(s)

–Anschrift des/der VerbraucherIn(s)

–Unterschrift des/der VerbraucherIn(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 3 Leistung

(1) Das Seminar wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln („Online“) durchgeführt. Hierzu stellt er dem Teilnehmer einen Zugang zu dem für das jeweilige Seminar zweckmäßigen Kommunikationssystem zur Verfügung. Die Veranstalterin ist frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

(2) Die Teilnehmenden tragen für die technischen Voraussetzungen zum Zugang zu den Fernkommunikationsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ihnen verwendeten Hardware als auch der von ihnen genutzten Kommunikationsmittel gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Die Veranstalterin stellt dem Teilnehmenden keine Hardware und keinen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zur Verfügung.

Präsenzveranstaltungen und Online Veranstaltungen

(3) Die Veranstalterin erbringt die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmenden, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.

§ 4 Stornierung durch Teilnehmenden

Ein Rücktritt von einer 1-3 stündigen Veranstaltung (Online und Präsenz) ist bis zu drei Tagen vor Beginn möglich. Die Kosten werden voll erstattet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann ein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt werden. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Ein Rücktritt von einer Ausbildung/Weiterbildung über diesen Zeitraum hinaus ist gegen Bezahlung von 40 % der Seminargebühr bis vier Monate vor Seminarbeginn möglich, gegen Bezahlung von 60 % der Seminargebühr bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann ein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt werden, der/die von der Veranstalterin akzeptiert werden muss. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Für VerbraucherInnen im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt den Teilnehmenden vorbehalten.

§ 5 Absage durch die Veranstalterin

Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens drei Tage vor einem 1-3 stündigen Veranstaltung und drei Wochen vor deren Beginn einer mehrtägigen Ausbildung/Weiterbildung.

Den Teilnehmenden wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung der Referentin (Ausnahme Ausbildung Encouraging Trainer*in Schoenaker Konzept).

Bei der Ausbildung Encouraging Trainer*in Schoenaker Konzept wird zeitnah ein Ersatztermin mit den Teilnehmenden abgestimmt.

Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt die Veranstalterin für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.

§ 6 Ausschluss des Teilnehmers

Der/Die TeilnehmerIn kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch der Veranstalterin auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem/der TeilnehmerIn der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

§ 7 Kündigung bei länger andauernden Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, kann der/die TeilnehmerIn jeweils zwei Wochen vor Beginn des nächsten Termins schriftlich kündigen. {Anmerkung: dies kann auf Weiterbildungskurse etc. angewendet werden. Eine Kündigung wäre dann nach einem inhaltlich in sich geschlossenen Abschnitt möglich. Bereits gezahlte Gebühren sind zurückzuerstatten, gilt jedoch nicht für die Ausbildung Encouraging Trainer*in Schoenaker Konzept, da es inhaltlich in sich geschlossenen Konzept ist.}

§ 8 Zahlung des Seminarpreises

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung (falls nicht per Vertrag anders geregelt). Sobald der volle Betrag beglichen ist, erhalten die/der TeilnehmerIn zeitnah ihre Zugangsdaten / nähere Informationen. TeilnehmerInnen von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.

§ 9 Haftung

Die Veranstalterin haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch der Veranstalterin, seine gesetzliche/n VertreterIn oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der/die KundIn vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte

(1) Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Teilnehmende nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter an den Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen und übertragenen Inhalte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Veranstalterin vor Beginn der Veranstaltung.

(2) Der/die TeilnehmerIn ist zur Anfertigung von Aufzeichnungen und sonstigen Vervielfältigungen (insbesondere „Screencasting“ und „Screenshots“) von Inhalten, die im Rahmen des Seminars übertragen werden, nur mit Zustimmung der Veranstalterin berechtigt. Unabhängig davon hat er die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmenden zu wahren und insbesondere von diesen, ohne deren Zustimmung, weder Aufnahmen noch sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer- den, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz der Veranstalterin.